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E-Mobilität

THG-Quote

Die Bundesregierung hat zur Senkung der Treibhausgasemissionen die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) eingeführt. Dadurch werden Unternehmen verpflichtet Ihre Treibhausgasemissionen jedes Jahr, um einen bestimmten Prozentsatz zu verringern. Können sie diese Quote nicht einhalten werden Strafzahlungen fällig. Betroffen sind hiervon hauptsächlich Mineralölfirmen, die fossile Kraftstoffe herstellen und vertreiben. Um Ihrer Verpflichtung nachzukommen, können Mineralölfirmen entweder auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel umsteigen oder sie kaufen THG-Quoten.

In 3 Schritten zu Ihrer Prämie:

Schritt 1: Registrierung

1. Registrierung

  • Sie sind Halter eines rein batterie-elektrischen Fahrzeugs
  • Formular ausfüllen
  • Fahrzeugschein hochladen (Vorder- und Rückseite)
Schritt 2: Überprüfung

2. Überprüfung

  • Wir überprüfen Ihre Daten und leiten diese an das Umweltbundesamt weiter
  • Das UBA prüft die Daten und ob eine Doppelmeldung vorliegt
Schritt 3: Auszahlung der Prämie

3. Auszahlung der Prämie

  • Auszahlung erfolgt nach Bestätigung durch das UBA im darauffolgendem Quartal
  • Höhe der Prämie für 2023:
    199€
Über folgenden Button können Sie Ihre Prämie beantragen:
THG-Prämie beantragen

Häufig gestellte Fragen zum THG-Quoten Handel

Die THG-Prämie können nur Besitzer eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs beantragen. Dies erkennen Sie in Ihrem Fahrzeugschein am Feld 10 „0004“. Es können keine Hybrid-Fahrzeuge angemeldet werden.
Außerdem müssen Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Damit diese Bedingungen überprüft werden können, müssen Sie im Portal ein Foto/Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) hochladen.

Die THG-Prämie muss bis zum 31. Dezember eines Jahres bei uns gemeldet werden, damit wir diese rechtzeitig beim Umweltbundesamt einreichen können.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Umweltbundesamt, werden wir Ihnen die Prämie im darauffolgenden Quartal auf Ihr Bankkonto ausbezahlen.

Wir als Stadtwerke Dingolfing GmbH dürfen und können Ihnen keine verbindliche steuerrechtliche Beratung geben, deswegen empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Steuerberater beraten zu lassen. Nach unserer Einschätzung zählt die Prämie zu sonstigen Leistungen und ist bis zu einer Freigrenze von 256€ im Jahr nicht einkommenssteuerpflichtig (§22 Nr. 3 EstG).

Die Vermarktung durch die Stadtwerke Dingolfing ist für Sie völlig kostenlos.

Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden. Das Umweltbundesamt prüft die Anmeldungen anhand Ihrer Fahrgestellnummer und würde doppelt gemeldete Fahrzeuge ablehnen.

Wenn es sich bei ihrem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, erhalten Sie die volle Prämie. Bei einem Gebrauchtwagen ist es davon abhängig, ob der Vorbesitzer die Prämie bereits in Anspruch genommen hat oder nicht. Sollte das Fahrzeug bereits gemeldet worden sein, können Sie erst im Folgejahr die Prämie wieder beantragen.