Ermäßigter Steuersatz für Trinkwasserhausanschlüsse
Stadtwerke mit kundenfreundlichen Verhalten
Gute Nachrichten für Kunden der Stadtwerke Dingolfing, die vom 10. August 2000 - 31.12.2008 entweder Beiträge für die Erstellung eines Trinkwasserhausanschlusses bezahlt, oder diesen reparieren oder verändern ließen. Entsprechend den Anweisungen der Finanzbehörden wurde auf diese Hausanschlussleistungen von den Stadtwerken der volle Mehrwertsteuersatz erhoben. Diese Anweisung der Finanzbehörden wurde mit Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008 teilweise für nicht rechtskonform erklärt und festgestellt, dass nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz gerechtfertigt war. Im Juli 2009 haben die Finanzbehörden ihre Ausführungsvorschriften an dieses Urteil angepaßt. damit wird wieder zu der Praxis zurückgekehrt, die vor dem 10. August 2000 angewandt wurde. Die Stadtwerke Dingolfing wenden die neue Rechtsprechung seit dem 01.01.2009 an und berechnen für alle Wasseranschlussleistungen wieder den ermäßigten Steuersatz. Obwohl gesetzlich keine Pflicht besteht erstatten die Stadtwerke Dingolfing im Interesse ihrer betroffenen Kunden freiwillig den zu viel bezahlten Mehrwertsteueranteil auf Antrag. Von dieser Erstattung nicht betroffen sind natürlich alle Kunden die selbst vorsteuerabzugsberechtigt waren, da diesen kein Schaden entstanden ist. Das Formular der Stadtwerke Dingolfing für die Antragstellung kann entweder im Kundenzentrum der Stadtwerke abgeholt oder online unter folgendem Link abgerufen werden:
Antrag auf Rückerstattung der Wasserhausanschlusskosten
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