Erzeugungsanlagen

Sie pla­nen einen Anschluss oder die Änderung ein­er EEG / KWK-G-Anlage mit Anschluss an das Strom­netz der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH?
Auf dieser Seite möcht­en wir Ihnen sämtliche Infor­ma­tio­nen rund um den Net­zan­schluss von EEG oder KWK‑G Anla­gen an unser Strom­netz zur Ver­fü­gung stellen.
Lei­der kön­nen wir Ihnen keine Beratung über Anla­gen- oder Anla­genbe­standteile liefern. Wen­den Sie sich hierzu bitte an einen entsprechen­den Fach­ber­ater oder Instal­la­teur.
Alles, was für einen Net­zan­schluss zur Ein­speisung wichtig ist, haben wir für Sie zusam­mengestellt.

Anmel­dun­gen und Inbe­trieb­set­zun­gen wer­den nur als PDF ent­ge­gengenom­men und bear­beit­et.

Inbe­trieb­nah­men von Erzeu­gungsan­la­gen über 25 kWp dür­fen nur im Bei­sein der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH erfol­gen!

Anmeldung

Bitte stellen Sie möglichst frühzeit­ig in Zusam­me­nar­beit mit Ihrem Instal­la­teur die entsprechen­den Anmelde­un­ter­la­gen für die Anlage zusam­men. Bitte senden Sie uns zuerst die Net­zan­frage Erzeu­gungsan­lage (PDF, öffnet in neuem Fen­ster) zu.

Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Erhalt der Net­zan­frage Erzeu­gungsan­lage wer­den wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH prüfen, um den tech­nisch und gesamtwirtschaftliche gün­stig­sten Verknüp­fungspunkt zum vorhan­de­nen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren. Erst mit Abschluss der Net­zverträglichkeit­sprü­fung kann eine verbindliche Aus­sage über den Verknüp­fungspunkt Ihrer Erzeu­gungsan­lage getrof­fen wer­den. Nach erfol­gter Prü­fung erhal­ten Sie dann eine befris­tete Net­zan­schlusszusage, ggf. ein Net­zan­schlus­sange­bot und ggf. ein Bestel­lauf­trag für einen Rund­s­teuerempfänger.

Anmeldung von Erzeugungsanlagen

Vom Elektriker/Elektrofirma einzure­ichen:

Vom Anlagenbetreiber einzureichen

Anmeldung von Mikro-PV-Anlagen

Inbetriebnahme

Die Höhe der Ein­spei­sev­ergü­tung und die Förder­dauer der Anlage bes­tim­men sich nach dem Zeit­punkt der erst­ma­li­gen Inbe­trieb­nahme der Anlage. Die erst­ma­lige Inbe­trieb­nahme nach §3 Nr. 5 EEG liegt vor, wenn fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Die tech­nis­che Betrieb­s­bere­itschaft der Anlage ist gewährleis­tet (Betrieb­s­bere­itschaft)
  • Die Anlage ist in Betrieb geset­zt (tat­säch­liche Stromerzeu­gung)

Zur Doku­men­ta­tion und Anzeige der vergü­tung­stech­nis­chen Inbe­trieb­nahme zu einem bes­timmten Stich­tag stellen wir Ihnen die For­mu­la­re „E. 8 Inbe­trieb­set­zung­spro­tokoll Erzeu­gungsan­lage” (PDF, öffnet in neuem Fen­ster) und „Inbe­trieb­set­zung­spro­tokoll für Strom­spe­ich­er” (PDF, öffnet in neuem Fen­ster) zur Ver­fü­gung.
Dieses ver­wen­den Sie bitte auch zur Sicherung des Vergü­tungsanspruch­es, wenn nur ein Teil der PV Mod­ule zu dem bes­timmten Stich­tag betrieb­s­bere­it und in Betrieb geset­zt ist.
Bitte beacht­en Sie, dass wie bish­er keine Energieerzeu­gungsan­lage ohne unsere Zus­tim­mung mit unserem Netz par­al­lel betrieben wer­den darf. Der Anla­gen­richter und der Anla­gen­be­treiber haften für Schä­den die bei Drit­ten verur­sacht wer­den.
Eine Fotodoku­men­ta­tion mit Ein­blendung des Datums ist zwin­gend erforder­lich.
Soll die Anlage zu einem späteren Zeit­punkt net­z­par­al­lel betrieben wer­den, sind wir weit­er­hin wie gewohnt bei der Inbe­trieb­nahme der Anlage anwe­send (Inbe­trieb­set­zung).

Nach Rück­sendung des von Ihnen gegengeze­ich­neten For­mu­la­rs „Inbe­trieb­set­zung (PDF, öffnet in neuem Fen­ster)” vere­in­baren wir mit Ihnen und Ihrem Instal­la­teur einen Ter­min zum Zäh­lere­in­bau und zur Inbe­trieb­nahme. Zur Inbe­trieb­nahme wird der Zäh­ler einge­baut, die Funk­tions­fähigkeit des NA-Schutzes, die Ans­teuerung des Last­man­age­ments nach dem EEG und die Anla­gen­pa­ra­me­ter geprüft und doku­men­tiert.

Beim vorhan­de­nen 2‑Richtungszähler müssen die Zäh­ler­stände der Inbe­trieb­set­zungszeit­punkt der Erzeu­gungsan­lage mit dem E.8 Inbe­trieb­set­zung­spro­tokoll über­mit­telt wer­den.

Einspeisemanagement

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Jed­er Anla­gen­be­treiber ist ab 01.01.2009 nach §16 Abs.2 S.2 EEG verpflichtet, der Bun­desnet­za­gen­tur (BNet­zA) den Stan­dort und die Leis­tung der Anlage zu melden. Ihre PV-Anlage und ggf. Ihr Strom­spe­ich­er müssen Sie auf dem Melde­por­tal der Bun­desnet­za­gen­tur unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR melden.

Hier­bei ist eine 1 Monats­frist ab dem Inbe­trieb­nah­metag einzuhal­ten.
Bei Nichtein­hal­tung kön­nen nach EEG 2023 § 52 (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html) Sank­tio­nen erfol­gen.

Von der Bun­desnet­za­gen­tur erhal­ten Sie eine Reg­istrierungs­bestä­ti­gung mit den gemelde­ten Dat­en und der Reg­istrierungsnum­mer. Sie haben sich erst voll­ständig im Por­tal angemeldet, wenn eine ABR- und SEE-Nr. vor­liegt.

Zur Unter­stützung der Reg­istrierung im Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter find­en Sie unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/dokumentendownload.html einige Doku­mente.

Hierzu zählen fol­gende Anleitun­gen:

Abrechnung

Zum Zeit­punkt der Inbe­trieb­nahme müssen Sie sich bei der BNet­zA mit Ihrer Anlage reg­istri­eren, dies ist eine geset­zliche Voraus­set­zung zur EEG-Vergü­tung!

Sind nun alle Voraus­set­zun­gen gemäß Erneuer­bare-Energie-Gesetz bzw. gemäß Kraft-Wärme-Kop­plungs­ge­setz erfüllt, kön­nen wir die von Ihnen in das Netz der Stadtwerken Din­golf­ing GmbH einge­speiste elek­trische Energie vergüten. Bitte beacht­en Sie, dass der Zeitraum vom Ein­gang Ihrer Unter­la­gen bis zur ersten Abschlagszahlung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie müssen uns spätestens jew­eils bis zum 28. Feb­ru­ar eines jeden Jahres die zur Abrech­nung notwendi­gen Zäh­ler­stände vom 31.12. des jew­eili­gen Abrech­nungs­jahres mit­teilen.
Bei ein­er Anlage mit ein­er Leis­tung klein­er 100 kW bzw. 100 kWp erfol­gen bis zu 11 Abschläge über das Jahr und im Januar/Februar des Fol­ge­jahres wird eine Jahre­sendabrech­nung erstellt.
Für Anla­gen mit ein­er Leis­tung größer 100 kW müssen Sie sich um eine Direk­tver­mark­tung bemühen.

Entsprechende Vergü­tungssätze kön­nen unter den Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html einge­se­hen wer­den.

Änderungen einer bestehenden Erzeugungsanlage

Abgeschlossene Maßnahmen

Zum 1. Okto­ber 2021 löst der Redis­patch das bish­erige Ein­speise­m­an­age­ment ab. Anla­gen-Abregelun­gen zur Behe­bung von Net­zeng­pässen wer­den nach diesem Zeit­punkt unter dem neuen Redis­patch-Regime abgewick­elt. Nach­ste­hend find­en Sie die Veröf­fentlichung der aktuellen sowie der abgeschlosse­nen Maß­nah­men sowohl für den Zeitraum bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 (Ein­speise­m­an­age­ment-Maß­nah­men) als auch ab dem 1. Okto­ber 2021 (Redis­patch-Maß­nah­men).

Ansprechpartner

Netz – Tech­nik

Volk­er Thu­mann

Tel.: 5060-137

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