Erzeugungsanlagen
Sie planen einen Anschluss oder die Änderung einer EEG / KWK-G-Anlage mit Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Dingolfing GmbH?
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen sämtliche Informationen rund um den Netzanschluss von EEG oder KWK‑G Anlagen an unser Stromnetz zur Verfügung stellen.
Leider können wir Ihnen keine Beratung über Anlagen- oder Anlagenbestandteile liefern. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen entsprechenden Fachberater oder Installateur.
Alles, was für einen Netzanschluss zur Einspeisung wichtig ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
Anmeldungen und Inbetriebsetzungen werden nur als PDF entgegengenommen und bearbeitet.
Inbetriebnahmen von Erzeugungsanlagen über 25 kWp dürfen nur im Beisein der Stadtwerke Dingolfing GmbH erfolgen!
Anmeldung
Bitte stellen Sie möglichst frühzeitig in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für die Anlage zusammen. Bitte senden Sie uns zuerst die Netzanfrage Erzeugungsanlage (PDF, öffnet in neuem Fenster) zu.
Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Erhalt der Netzanfrage Erzeugungsanlage werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke Dingolfing GmbH prüfen, um den technisch und gesamtwirtschaftliche günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie dann eine befristete Netzanschlusszusage, ggf. ein Netzanschlussangebot und ggf. ein Bestellauftrag für einen Rundsteuerempfänger.
Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Vom Elektriker/Elektrofirma einzureichen:
Anmeldung zum Netzanschluss (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.1 Antragstellung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.2 Datenblatt – Erzeugungsanlagen (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.3 Datenblatt für Speicher (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.4 Einheitenzertifikat (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.6 Zertifikat für den NA-Schutz (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E.7 Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept A1 Volleinspeisung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept A2 Überschusseinspeisung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept A3 Überschusseinspeisung mit Erzeugungsmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept B1 Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept B2 Überschusseinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept B2a Überschusseinspeisung ohne Erzeugungsmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept B3 Überschusseinspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept B4 Kaskadenschaltung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept C1 Überschusseinspeisung mit gemeinsamer Messung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept C2a Überschusseinspeisung mit getrennter Messung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Messkonzept C3 Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Vom Anlagenbetreiber einzureichen
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Mitteilung der Steuer (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Bankverbindung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Ggf. Bonus für Volleinspeiser-Solaranlage (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Anmeldung von Mikro-PV-Anlagen
Inbetriebnahme
Die Höhe der Einspeisevergütung und die Förderdauer der Anlage bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. Die erstmalige Inbetriebnahme nach §3 Nr. 5 EEG liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die technische Betriebsbereitschaft der Anlage ist gewährleistet (Betriebsbereitschaft)
- Die Anlage ist in Betrieb gesetzt (tatsächliche Stromerzeugung)
Zur Dokumentation und Anzeige der vergütungstechnischen Inbetriebnahme zu einem bestimmten Stichtag stellen wir Ihnen die Formulare „E. 8 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage” (PDF, öffnet in neuem Fenster) und „Inbetriebsetzungsprotokoll für Stromspeicher” (PDF, öffnet in neuem Fenster) zur Verfügung.
Dieses verwenden Sie bitte auch zur Sicherung des Vergütungsanspruches, wenn nur ein Teil der PV Module zu dem bestimmten Stichtag betriebsbereit und in Betrieb gesetzt ist.
Bitte beachten Sie, dass wie bisher keine Energieerzeugungsanlage ohne unsere Zustimmung mit unserem Netz parallel betrieben werden darf. Der Anlagenrichter und der Anlagenbetreiber haften für Schäden die bei Dritten verursacht werden.
Eine Fotodokumentation mit Einblendung des Datums ist zwingend erforderlich.
Soll die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt netzparallel betrieben werden, sind wir weiterhin wie gewohnt bei der Inbetriebnahme der Anlage anwesend (Inbetriebsetzung).
Nach Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Formulars „Inbetriebsetzung (PDF, öffnet in neuem Fenster)” vereinbaren wir mit Ihnen und Ihrem Installateur einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme. Zur Inbetriebnahme wird der Zähler eingebaut, die Funktionsfähigkeit des NA-Schutzes, die Ansteuerung des Lastmanagements nach dem EEG und die Anlagenparameter geprüft und dokumentiert.
Beim vorhandenen 2‑Richtungszähler müssen die Zählerstände der Inbetriebsetzungszeitpunkt der Erzeugungsanlage mit dem E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll übermittelt werden.
Einspeisemanagement
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Jeder Anlagenbetreiber ist ab 01.01.2009 nach §16 Abs.2 S.2 EEG verpflichtet, der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Standort und die Leistung der Anlage zu melden. Ihre PV-Anlage und ggf. Ihr Stromspeicher müssen Sie auf dem Meldeportal der Bundesnetzagentur unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR melden.
Hierbei ist eine 1 Monatsfrist ab dem Inbetriebnahmetag einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung können nach EEG 2023 § 52 (https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html) Sanktionen erfolgen.
Von der Bundesnetzagentur erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Daten und der Registrierungsnummer. Sie haben sich erst vollständig im Portal angemeldet, wenn eine ABR- und SEE-Nr. vorliegt.
Zur Unterstützung der Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/dokumentendownload.html einige Dokumente.
Hierzu zählen folgende Anleitungen:
Abrechnung
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen Sie sich bei der BNetzA mit Ihrer Anlage registrieren, dies ist eine gesetzliche Voraussetzung zur EEG-Vergütung!
Sind nun alle Voraussetzungen gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz bzw. gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt, können wir die von Ihnen in das Netz der Stadtwerken Dingolfing GmbH eingespeiste elektrische Energie vergüten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum vom Eingang Ihrer Unterlagen bis zur ersten Abschlagszahlung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie müssen uns spätestens jeweils bis zum 28. Februar eines jeden Jahres die zur Abrechnung notwendigen Zählerstände vom 31.12. des jeweiligen Abrechnungsjahres mitteilen.
Bei einer Anlage mit einer Leistung kleiner 100 kW bzw. 100 kWp erfolgen bis zu 11 Abschläge über das Jahr und im Januar/Februar des Folgejahres wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW müssen Sie sich um eine Direktvermarktung bemühen.
Entsprechende Vergütungssätze können unter den Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html eingesehen werden.
Änderungen einer bestehenden Erzeugungsanlage
Technische Änderungen
Stilllegung einer Erzeugungsanlage (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Austausch von PV-Modulen (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Austausch vom Wechselrichter (PDF, öffnet in neuem Fenster)
E. 3 a Datenblatt für Speicher Erweiterung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Inbetriebsetzungsprotokoll für Stromspeichererweiterung (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Sonstige Änderungen
Abgeschlossene Maßnahmen
Zum 1. Oktober 2021 löst der Redispatch das bisherige Einspeisemanagement ab. Anlagen-Abregelungen zur Behebung von Netzengpässen werden nach diesem Zeitpunkt unter dem neuen Redispatch-Regime abgewickelt. Nachstehend finden Sie die Veröffentlichung der aktuellen sowie der abgeschlossenen Maßnahmen sowohl für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 (Einspeisemanagement-Maßnahmen) als auch ab dem 1. Oktober 2021 (Redispatch-Maßnahmen).