27.04.2022

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Die Stadtwerke Din­golf­ing GmbH möchte alle Kundin­nen und Kun­den vor betrügerischen Anrufen war­nen!

Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, dass die Stadtwerke Din­golf­ing GmbH keine Tele­fon­wer­bung für ihre Pro­duk­te betreibt, keine Drit­ten mit ein­er solchen Tele­fon­wer­bung beauf­tragt hat und der­ar­tige Tele­fon­wer­bung von Drit­tan­bi­etern sehr oft nicht nur rechtswidrig ist, son­dern dabei sehr häu­fig auch täuschende Aus­sagen von der anrufend­en Per­son gemacht wer­den, um einen Ver­sorg­er­wech­sel zu erre­ichen

Die Stadtwerke Din­golf­ing GmbH rät im Ein­klang mit Ver­brauch­er­schützern dazu, solche Wer­bean­rufe entwed­er gle­ich zu been­den mit dem Hin­weis darauf, es möge doch erst ein­mal ein entsprechen­des Ange­bot per Post zuge­sandt wer­den. Oder es sollte auf jeden Fall zunächst nach dem Namen und der Adresse des anrufend­en Unternehmens sowie dessen Tele­fon­num­mer gefragt und diese Angaben notiert wer­den. Auf keinen Fall sollte im Rah­men ein­er solchen Tele­fon­wer­bung die eigene Zäh­ler­num­mer mit­geteilt oder am Tele­fon mündlich ein Ver­trag abgeschlossen wer­den. Höch­ste Vor­sicht ist geboten, wenn der Anrufer erk­lärt, dass ein Teil des Tele­fonats aufgeze­ich­net wer­den soll. Tele­fon­mitschnitte dienen näm­lich in diesen Fällen nur dazu, durch geschick­te Fragestel­lun­gen und jew­eils kurze „Ja-Antworten“ der angerufe­nen Per­son zu einem Ver­tragsab­schluss zu kom­men. Solche Tele­fon­mitschnitte wer­den dann auch gegen den Ein­wand des Kun­den ver­wen­det, er habe am Tele­fon keinen Ver­trag geschlossen.

Sollte tat­säch­lich am Tele­fon doch ein Ver­trag abgeschlossen wor­den sein, beste­ht ein Wider­ruf­s­recht von 14 Tagen. Diese Frist begin­nt erst mit Erhalt der schriftlichen Wider­rufs­belehrung mit Wider­rufs­for­mu­lar durch den neuen Ver­sorg­er. Der Wider­ruf sollte per Einschreiben/Rückschein erk­lärt wer­den, um dessen Zugang beim neuen Ver­sorg­er beweisen zu kön­nen. Ist die Wider­rufs­belehrung – was häu­fig der Fall ist – nicht ord­nungs­gemäß, beste­ht sog­ar eine Wider­rufs­frist von 1 Jahr und 2 Wochen!

Sehr gerne ste­ht die Stadtwerke Din­golf­ing GmbH ihren Kun­den für Rück­fra­gen bezüglich solch­er Wer­bean­rufe im Zusam­men­hang mit einem Ver­sorg­er­wech­sel unter der Tele­fon­num­mer 08731 5060117 zur Ver­fü­gung. Denn bei der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH gibt es meis­tens gün­stigere und vor allem ser­iöse Tar­ife, ganz im Gegen­satz zu den­jeni­gen, die bei der rechtswidri­gen Kaltakquise bewor­ben wer­den.

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