01.03.2023

Informationen zur Strom- und Wärmepreisbremse

Preis­brem­sen für Strom und Fer­n­wärme Pflichtveröf­fentlichung nach dem ESWG §2 Abs. 1 bis 3 und §3

Die Bun­desregierung hat auf­grund der mas­siv gestiege­nen Energiepreise Ende des ver­gan­genen Jahres Preis­brem­sen beschlossen. Sie gel­ten für Strom und Fer­n­wärme und sollen zur Ent­las­tung von Pri­vathaushal­ten sowie Unternehmen beitra­gen. Derzeit sind wir noch damit beschäftigt let­zte Anpas­sun­gen an unseren Sys­te­men vorzunehmen, damit sämtliche Ent­las­tun­gen vol­lum­fänglich an Sie weit­ergegeben wer­den kön­nen. Das bedeutet: Sie müssen nichts weit­er tun.

Die gute Nachricht vor­weg: Aus dem Kun­denkreis der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH sind von der Strompreis­bremse nur Kun­den mit einem Indi­vid­u­alver­trag oder einem Ver­brauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr betrof­fen. Diese Kun­den wer­den von uns in einem geson­derten Schreiben informiert. Bei allen weit­eren Kun­den liegt der Preis unter den fest­gelegten Höch­st­gren­zen.

Strompreis­bremse für Jahresver­brauch bis 30.000 kWh (nach § 12 Abs. 2 StromP­BG)

Die Strompreis­bremse ent­lastet zum einen Pri­vathaushalte sowie kleinere und mit­tlere Unternehmen mit einem Jahresver­brauch bis 30.000 kWh. Für das gesamte Jahr 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 wird der Strompreis für 80 % des prog­nos­tizierten Jahresver­brauchs auf 40 Cent je Kilo­wattstunde (brut­to) gedeck­elt. Die restlichen 20 % des Stromver­brauchs wer­den zum ver­traglich fest­gelegten Arbeit­spreis abgerech­net. Die Strompreis­bremse greift ab 1. März 2023. Die Ent­las­tungs­be­träge für Jan­u­ar und Feb­ru­ar 2023 wer­den von uns rück­wirk­end berück­sichtigt.

Strompreis­bremse für Jahresver­brauch über 30.000 kWh

Stromkun­den mit einem Jahresver­brauch über 30.000 kWh prof­i­tieren auch von der Strompreis­bremse. Die Basis für das Ent­las­tungskontin­gent für SLP-Ent­nahmestellen ist hier­bei die aktuelle Ver­brauch­sprog­nose des Net­z­be­treibers. Bei leis­tungs­gemesse­nen RLM-Abnahmestellen gilt die gemessene Menge für das Ver­brauch­s­jahr 2021 als Basiswert. In bei­den Fällen greift die Ent­las­tung auf den 70-prozenti­gen Anteil des Basis­be­darf mit einem gedeck­el­ten Arbeit­spreis von 13 Cent je Kilo­wattstunde. Dies gilt für den gle­ichen Zeitraum: für ganz 2023 und ggf. bis zum 30.04.2024.

Wichtig: Beim Preis­deck­el von 13 Cent je kWh han­delt es sich um Net­tow­erte, also vor Netz- und Messstel­lenent­gel­ten sowie staatlich fest­gelegten Preis­be­standteilen und der Umsatzs­teuer. Die verbleiben­den 30 Prozent des Stromver­brauchs wer­den zum ver­traglich fest­gelegten Arbeit­spreis abgerech­net. Die Strompreis­bremse greift ab 1. März 2023. Die Ent­las­tungs­be­träge für Jan­u­ar und Feb­ru­ar 2023 wer­den von uns rück­wirk­end berück­sichtigt

Infor­ma­tio­nen zur Preis­bremse für Fer­n­wärme (nach § 12 Abs. 4 EWPBG)

Erfreulich­es gibt es auch für Pri­vathaushalte und Unternehmen, die Fer­n­wärme mit einem Jahresver­brauch bis 1.500.000 kWh beziehen. Auf Beschluss der Bun­desregierung soll der Fer­n­wärmepreis für 80 Prozent des prog­nos­tizierten Jahresver­brauchs auf Berech­nungs­grund­lage Sep­tem­ber 2022 bei 9,5 Cent je Kilo­wattstunde (brut­to) gedeck­elt wer­den. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Jan­u­ar 2023 bis voraus­sichtlich zum 30. April 2024. Die verbleiben­den 20 Prozent des Ver­brauchs wer­den zum ver­traglich fest­gelegten Arbeit­spreis abgerech­net. Die Preis­bremse für Wärme greift ab 1. März 2023. Die Ent­las­tungs­be­träge für Jan­u­ar und Feb­ru­ar 2023 wer­den von uns rück­wirk­end berück­sichtigt.

Wichtiger Hin­weis:

Sämtliche Ent­las­tungs­be­träge ste­hen auf­grund ein­er entsprechen­den geset­zlichen Vor­gabe unter dem Vor­be­halt der Rück­forderung.

Energies­paren lohnt sich trotz Energiepreis­bremse In jedem Fall lohnt es sich weit­er­hin Energie einzus­paren, trotz Energiepreis­brem­sen.

Je mehr Sie sparen, desto stärk­er prof­i­tieren Sie von der Preis­bremse. Hil­fre­iche Tipps zum Energies­paren find­en Sie hier Ver­linkung zu: [https://www.stadtwerke-dingolfing.de/service_energiespartipps.aspx]

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