02.12.2022

Information zur Soforthilfe — Wärme

Infor­ma­tion zur Soforthil­fe gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Gas:

Liebe Wärmekundin­nen und Wärmekun­den der Stadtwerke Din­golf­ing GmbH,

gern informieren wir Sie über die ein­ma­lige Koste­nent­las­tung für den Monat Dezem­ber 2022 nach dem Beschluss der Bun­desregierung (ESWG-Erdgas-Wärme-Soforthil­fege­setz).

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teil­weise enor­men finanziellen Belas­tun­gen für Gas- und Wärmekun­den. Um diese Belas­tun­gen etwas zu dämpfen, plant die Bun­desregierung ver­schiedene finanzielle Ent­las­tun­gen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewer­bekunde kurzfristig zu ent­las­ten, hat sich die Bun­desregierung für eine ein­fache und prag­ma­tis­che Lösung entsch­ieden: Wärmekundin­nen und Wärmekun­den erhal­ten im Monat Dezem­ber 2022 eine staatliche Soforthil­fe, die sich am monatlichen Abschlag für den Monat Sep­tem­ber ori­en­tiert. Die Höhe der geleis­teten Soforthil­fe entspricht 100% des Sep­tem­ber­ab­schlags 2022 plus 20 %, wodurch die Kosten­steigerung zum Jahre­sende hin aus­geglichen wer­den soll.

Der im Dezem­ber fäl­lige Abschlag wird wie ver­an­schlagt zum 15.12.2022 in gewohn­ter Höhe fäl­lig. Der entsprechende Ent­las­tungs­be­trag wird von uns ermit­telt und zur Auszahlung gebracht. Sollte uns von Ihnen keine Bankverbindung vor­liegen, teilen Sie uns diese bitte mit. Anson­sten wird der Ent­las­tungs­be­trag bei der Jahresab­schlussrech­nung, in der der Betrag auch geson­dert aus­gewiesen wird, aus­geglichen.

Die entsprechen­den Kom­pen­sa­tions­be­träge wer­den aus Mit­teln des Bun­des finanziert. Die aus­bezahlten Leis­tun­gen erhal­ten die Stadtwerke im Nach­gang über einen elek­tro­n­isch zu stel­len­den Auszahlungsantrag, der die Summe der beantragten Erstat­tung, die zugrun­deliegen­den Kun­den­beziehun­gen (incl. der E‑Mailadresse oder ein­er Tele­fon­num­mer zur Plau­si­bil­isierung der Dat­en) und die Liefer­menge des Vor­jahres bein­hal­ten muss. Dieser wird an den Beauf­tragten der Bun­desregierung gestellt.

Wichtig ist es, sparsam mit Energie umzuge­hen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeit­en, Energie einzus­paren – zum Beispiel die Heizung herun­ter­drehen, wenn nie­mand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Tem­per­atur acht­en. Zudem sollte jed­er über­legen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zim­mer tun. Jedes Grad weniger heizen ver­braucht sechs Prozent weniger Energie und Geld — denn jede einges­parte Kilo­wattstunde schont auch den eige­nen Geld­beu­tel.

Diese Soforthil­fe ist Bestandteil mehrerer Ent­las­tungs­maß­nah­men. So wurde bere­its Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro aus­gezahlt und die Mehrw­ert­s­teuer auf Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rent­ner­in­nen und Rent­ner sowie Studierende erhal­ten im Dezem­ber eben­falls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

Manche geplanten Maß­nah­men kön­nen seit­ens der Energiev­er­sorg­er auf­grund der aufwendi­gen tech­nis­chen Umstel­lun­gen nicht kurzfristig umge­set­zt wer­den. Es geht um ein kom­plex­es Sys­tem, in dem Mil­lio­nen von Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­ern mit ein­er Vielzahl unter­schiedlich­er Tar­ifgestal­tun­gen richtig abgerech­net wer­den müssen. Stan­dar­d­isierte Pro­gramme müssen bei hun­derten Unternehmen kom­plett umpro­gram­miert wer­den. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begren­zte Kapaz­itäten haben.

Diese Umstel­lun­gen wer­den die Ver­sorg­er vornehmen, benöti­gen für eine ver­lässliche Umset­zung allerd­ings Zeit bis März kom­menden Jahres.

Sobald uns hierzu nähere Infor­ma­tio­nen vor­liegen, wer­den wir Sie weit­er in Ken­nt­nis set­zen.

Soll­ten Sie sich für die Inhalte des EWSG-Geset­zes inter­essieren find­en Sie diese im Inter­net unter EWSG — Gesetz über eine Soforthil­fe für Let­ztver­brauch­er von leitungs­ge­bun­den­em Erdgas und Kun­den von Wärme (gesetze-im-internet.de)

Für Fra­gen ste­hen wir natür­lich gerne zur Ver­fü­gung

Sie erre­ichen uns unter 08731/5060-117 bis ‑119

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