Strom

Netznutzung

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen
(Netznutzungsentgelte NNE) Preisstand: 1. Januar 2012 

Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrad) bereits berücksichtigen.

1. Netznutzung 

Für Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise:

  Leistungspreise
in € pro kW und Jahr 
Arbeitspreise
in ct pro kWh 

netto brutto netto brutto
Mittelspannung (M)
Bis einschl. 2.500 h
über 2.500h 

9,51
56,93 

11,32
67,75 

2,33
0,44 

2,77
0,52 
Umspannung (MN)
Bis einschl. 2.500 h
über 2.500h 
 
10,42
101,28 
 
12,40
120,52 

3,67
0,03  
 
4,37
0,04 
Niederspannung (N)
Bis einschl. 2.500 h
über 2.500h 

11,39
67,26  
 
13,55
80,04 
 
3,92
1,68 
 
4,66
2,00 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils höchstzulässigen Konzessionsabgabe.
Die Bruttopreise enthalten 19 % MWSt.

2. Entgelt für Blindarbeit

Die Verrechnung eines Entgeltes für Blindarbeit erfolgt dann, wenn monatlich mehr als 50 %  der Wirkarbeit als Blindarbeit bei einem cos phi von 0,9 bezogen wird.

  • Blindarbeitspreis
    1,28 ct/kVarh
    Alle Preise netto.

3. Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 Strom NEV

Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letzverbrauchern erhoben. Die entgangenen Erlöse werden gemäß $ 19 Abs. 2. Satz 7 Strom NEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.

  Umlage je Letztverbraucher für das Jahr 2012
in ct./kWh, netto
 
LV-Gruppe A
0,151
LV-Gruppe B
0,050
LV-Gruppe C
0,025

Informationen unter http://www.eeg-kwk.net/de/697.htm

Hinweis: Errechnet sich nach dem Preissystem bei der Entnahme in einer bestimmten Spannungs- bzw. Umspannebene für besondere Entnahmefälle ein höheres Entgelt als es sich bei der nachgelagerten Spannungs- bzw. Umspannebene ergeben würde, so wird das niedrigere Entgelt berechnet.

4. Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung

Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:

Spannungsebene der
Messung für Kunden mit
Leistungsmessung
Messstellenbetrieb
in €/Jahr
je Messstelle
netto 
Messung
in €/Jahr
je Messstelle
netto 
Abbrechung 2)
je Messstelle
€/Abrechnung 
 Mittelspannungsnetz 1) 601,32 350,00  18,33 
 Umspannung M/N 294,25  300,00  18,33 
 Niederspannung 294,25  300,00  18,33 
  • 1) Der Preis gilt für einen Standardmesssatz in der 20 kV-Ebene
  • 2) Monatliche Abrechnung

Die Messentgelte beinhalten die Z‰hlerdatenerfassung auf º -h-Basis, die ‹bertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
(weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage.) 

5. Aufschlag gemäß Kraft-Wärme Kopplungsgesetz

  Netto Brutto
Bis 100.000 kWh/Jahr 0,002 0,002
über 100.000 kWh/Jahr 0,05 0,06

Netznutzungsentgelte NNE

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen für Kleinkunden ohne Leistungsmessung
(Netznutzungsentgelte NNE-K) Preisstand: 1. Januar 2012 

Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilnetz verursachten elektrischen Verluste, gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.

1. Netznutzung 

Für Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise:

  Grundpreis
in € pro Jahr 
Arbeitspreise
in ct pro kWh 

netto brutto netto brutto
Kleinkunden  24,54  29,20  5,21  6,20 
Speicherheizung/WP
0,00 0,00  2,30 2,74 
Zuzüglich KWKG -Aufschlag
     0,002  0,002

Die Preise beinhalten Übertragungsverlust und Systemdienstleistungen
Die Bruttopreise enthalten 19 % MWSt.
Bei gemeinsamer Messung des Nachtspeischerstroms wird ein Mischpreis der Netznutzung im Verhältnis 25 % normale Netznutzung 75 % Nachtspeicher verrechnet. 

2. Konzessionsabgabe (in ct/kWh)

  Netto Brutto
für HT 1,32 1,57
für NT 0,61

0,73

für HT/NT (Heizstrom getr. Messung) 0,11

0,13

 Der Netzbetreiber ist berechtigt, notwendige Anpassungen wegen Änderung oder Einführung von Steuern, Abgaben und anderer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unmittelbar oder mittelbar entstehender Mehrkosten vorzunehmen.

3. Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung

Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:

Messung in der
Niederspannung für
Kunden ohne
Leistungsmessung 
Messestellenbetrieb
in € pro Jahr 
je Messestelle 
Messung
in €
je Messestelle
u. -vorgang 
Abrechnung
in €
je Abrechnung 

netto brutto netto brutto netto brutto
Eintarifzahler  7,11  8,46 3,69  4,39 11,20  13,33 
Zweitarifzahler
20,00 23,80  8,00 9,52  11,20  13,33 

4. Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 Strom NEV

Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 01.01.2012 von Letzverbrauchern erhoben. Die entgangenen Erlöse werden gemäß $ 19 Abs. 2. Satz 7 Strom NEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.

  Umlage je Letztverbraucher für das Jahr 2012
in ct./kWh, netto
 
LV-Gruppe A
0,151
LV-Gruppe B
0,050
LV-Gruppe C
0,025

Informationen unter http://www.eeg-kwk.net/de/697.htm

5. Preis für sonstige Leistungen

  Verrechnungssatz
Inbetriebnahme einer Kundenanlage 1 Monteurstunde
Inkassovorgang bei Zahlungsverzug 1 Monteurstunde
Einstellung und Wiederaufnahme der Netznutzung 1 Monteurstunde

Nutzungsentgelte NNE-K

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