Preisblatt Fernwärme
Preisblatt Nr. 4 für Wärmelieferung der Stadtwerke Dingolfing GmbH
-nachstehend "NVU" (Nahwärme-Versorgungsunternehemen) genannt-
Alle nachstehend aufgeführten Preise und Preisbestimmungen gelten ab dem
1. Januar 2012 (xx)
1. Wärmepreis (W0):
Der Wärmepreis je verbrauchte Kilowattstunde (kWh) beträgt:
| Brutto | Netto | ||
| Für | die ersten 50.000 kWh | 10,701 Cent/kWh | 8,992 Cent/kWh |
| die nächsten 50 tsd kWh (50.001 - 100.000) | 10,278 Cent/kWh | 8,637 Cent/kWh | |
| die nächsten 50 tsd kWh (100.001 - 150.000) | 9,856 Cent/kWh | 8,282 Cent/kWh | |
| die nächsten 100 tsd kWh (150.001 - 250.000) | 9,307 Cent/kWh | 7,821 Cent/kWh | |
| alle weiteren kWh über 250.001 | 8,729 Cent/kWh | 7,336 Cent/KWh |
2. Leistungspreis (LP0)
Der Leistungspreis je KW vereinbarte Anschlussleistung und Kalenderjahr beträgt:
| Brutto | Netto | |
| bis 25 KW Anschlussleistung | 16,32 € / KW / Jahr | 13,71 € / KW / Jahr |
| und für jedes weiter KW Anschlussleistung | 12,13 € / KW / Jahr | 10,20 € / KW / Jahr |
3. Messpreis (MK0):
Der Messpreis für die vereinbarte Anschlussleistung (in KW) und Kalendermonat beträgt:
| Brutto | Netto | ||||
| bis | 40 kW | 6,22 €/Monat | 5,23 €/Monat | ||
| von | 41 bis | 100 kW | 14,56 €/Monat | 12,23 €/Monat | |
| von | 101 bis | 500 kW | 20,63 €/Monat | 17,33 €/Monat | |
| ab | 501 kW | 36,40 €/Monat | 30,59 €/Monat | ||
4. Preise für sonstige Leistungen (SL0):
| Brutto | Netto | |||
| Inbetriebsetzung der Wärmeübergabestation | 218,10 € | 183,28 € | ||
| Neueinstellung der Wärmeleistung |
2 Monteurstunden |
á 46,41 €/h | á 39,00 €/h | |
| Sperrung der Wärmeversorgung | 2 Monteurstunden | á 46,41 €/h | á 39,00 €/h | |
| Wiederaufnahme der Wärmeversorgung | 2 Monteurstunden | á 46,41 €/h | á 39,00 €/h | |
| außerhalb der normalen Arbeitszeiten | 3 Monteurstunden | á 46,41 €/h | á 39,00 €/h |
5. Anschlusskostenbeitrag:
Der Anschlusskostenbeitrag je Anschluss und je KW vereinbarte Anschlussleistungen beträgt:
| Leistungsbedarf | Betrag (Brutto/Netto) | pro kW (Brutto/Netto) | ||
| bis 20 kW | 8.330,00 €/ 7.000,00 € | |||
| 21 kW | 8.449,00 €/ 7.100,00 € | je weitere bis 30kW | 119,00 €/100,00 € | |
| 31 kW | 9.609,25 €/ 8.075,00 € | je weitere bis 50kW | 89,25 €/ 75,00 € | |
| 51 kW | 11.400,20 €/ 9.580,00 € | je weitere bis 75kW | 95,20 €/ 80,00 € | |
| 76 kW | 13.780,20 €/11.580,00 € | je weitere bis 100kW | 95,20 €/ 80,00 € | |
| ab 101 kW | Sonderkunde | |||
5.1. Hausanschlusstrasse:
Mit dem Anschlusskostenbeitrag sind 15 Trassenmeter (Länge) abgegolten. Weitere Trassenmeter (Länge) werden mit 220 €/m bis DN 32, darüber mit 250 €/m berechnet. Des Weiteren sind im Hausanschlusspaket der Anschluss auf die bestehende Rohrtrasse, das Verlegen auf dem Grundstück bzw. in der Straße und die Kernbohrung mit Abdichtung der Heizleitung enthalten.
5.2. Staatliche Förderung:
Der staatliche Zuschuss (KfW-Förderung) für den Hausanschluss von 60 €/m wird vom NVU von dem Hausanschlusskostenbeitrag abgezogen. Für die Übergabestation wird ein KfW Zuschuss von pauschal 1.800,00 € gewährt. Beide vorgenannten Förderungen werden nur gewährt, solange der Hausanschluss und die Übergabestationen von staatlichen Programmen bezuschusst werden.
5.3. Erstanschließerrabatt:
Die Anschlusskosten verringern sich weiter, wenn der Gebäudebesitzer die Anschlussbereitschaft mit einem Wärmeliefervorvertrag erklärt. Der Rabatt beträgt 20 %.
6. Fälligkeit der Anschlusskosten:
50 % des Anschlusskostenbeitrags werden bei Baubeginn, der Rest mit Beginn der Wärmelieferung, fällig.
7. Nettopreise:
Alle Preise sind Nettopreise. Alle Steuern-, Abgaben und sonstige unmittelbare Belastungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere die Umsatzsteuer und Konzessionsabgabe, sind in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzuzurechnen. Die in diesem Preisblatt ausgewiesenen Bruttopreise sind insofern verbindlich.
8. Automatische Preisgleitung:
Der Wärmepreis (W), Leistungspreis (LP), und Messpreis (M) wird nach folgenden Preisgleitformeln und -bedingungen automatisch angepasst:
8.1 Wärmepreis:
Der Wärmepreis ändert sich bei einem unveränderlichen Anteil von 15 % (Fixanteil), zu 5 % entsprechend der Kostenentwicklung auf dem allgemeinen Wärmemarkt (H/H0) (Marktelement), zu 50 % entsprechend der Kostenentwicklung für den Brennstoff Holz (E/E0), zu 10 % entsprechend der Kostenentwicklung für den Brennstoff Erdgas (G/G0) und zu 10 % entsprechend der Kostenentwicklung der Lohnkosten (L/L0) (Gestehungskostenelemente) nach der Formel:
W = W0*(0,15 +0,05*H/H0+ 0,5E/E0+0,1*G/G0+0,1*S/S0+0,1*L/L0)
8.2 Leistungspreis:
Der Leistungspreis ändert sich bei einem unveränderlichen Anteil von 30 % (Fixanteil), zu 40 % entsprechend der Kostenentwicklung der für Investitionsgüter (IG/IG0), und zu 30 % entsprechend der Kostenentwicklung der Lohnkosten (L/L0) (Gestehungskostenelemente) nach der Formel:
LP = LP0*(0,3 + 0,4* IG/IG0+0,3*L/L0)
8.3 Messpreis:
Der Messpreis ändert sich bei einem unveränderlichen Anteil von 30 % (Fixanteil), zu 40 % entsprechend der Kostenentwicklung der für Investitionsgüter (IG/IG0), und zu 30% entsprechend der Kostenentwicklung der Lohnkosten (L/L0) (Gestehungskostenelemente) nach der Formel:
MP = MP0*(0,3* + 0,4*IG/G0+0,3*L/L0)
8.4 Indices
In den Presigleitformeln bedeuten:
| Basis-Indexwert | Neu Indexwert | Index: | |
| Energieholzpreisindex | E0 | E | Stat. Bundesamt Fachserie 17, Reihe 1, lfd. Nr. 43, Holzprodukte zur Energieerzeugung |
| Heizölpreisindex | H0 | H | Stat. Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 179, Leichtes Heizöl bei Abgabe an Verbraucher07 |
| Gaspreisindex | G0 | G | Stat. Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 634, Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke |
| Strompreisindex | S0 | S | Stat. Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 618, Elekt. Strom bei Abgabe an gewerbliche Anlagen |
| Lohnindex | L0 | L | Stat. Bundesamt Fachserie 16, Reihe 4.3, lfd. Nr. 2.1 Deutschland Energieversorgung |
| Investitionsgüterindex | IG0 | IG | Stat. Bundesamt Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 3 Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten |
8.5 Glättung
Zur Vermeidung von Preissprüngen werden die Indices nach Ziffer 8.5 über einen Zeitraum von 12 Monaten (Bezugszeitraum) mit einem Monat Nachlauf arithmetisch gemittelt (sog. 12-1-12 Glättung). Bezugszeitraum für die Mitteilung des neuen Indexwerts für Anpassungen zum 01.01. des Anpassungsjahres (xx) sind danach jeweils die veröffentlichten Indexwerte für den Monat Dezember des Vorvorjahres (xx-2) und die Monate Januar - November des Vorjahres (xx-1).
8.6 Basiswerte und neue Werte
Als Basisindexwert (E0; H0; G0; S0; L0; IG0) gilt die jeweils nach Ziffer 8.6 gemittelte Indexziffer für Dez. 2008 - Nov. 2009 (2005 = 100). Als neuer Indexwert (E; H; G; S; L; IG) gilt die jeweils nach Ziffer 8.6 gemittelte Indexziffer für das Vovorjahr (xx-2) und Vorjahr (xx-1) des Anpassungszeitpunktes (01.01.xx).
8.7 Anpassungsinvertall
Die Preise werden jeweils mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres einmal jährlich angepasst.
8.8 Anpassungskorrektur
Bei der Anpassung nach den Preisgleitformeln sind
a) wesentliche Kostenrückgänge bei anderen, nicht von den Spannungselementen der Preisgleitklauseln erfassten Gestehungskosten oder
b) wesentliche Abweichungen der tatsächlichen Bezugskostenveränderung von den Veränderungen des Spannungselements
durch eine Korrektur im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung durch das NVU angemessen zu berücksichtigen.
Der Kostenrückgang nach Ziffer a) gilt insbesondere dann als wesentlich, wenn er den unveränderlichen Anteil des Preises (Fixum) überschreitet. Die Abweichung nach Ziffer b) gilt insbesondere dann als wesentlich, wenn die Veränderung der tatsächlichen Bezugskosten in einer Anpassungsperiode um mehr als 10 Prozentpunkte von der Veränderung des Spannungselements abweicht.